Namentlich hinsichtlich des letztgenannten Elements kann auf die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft verwiesen werden (vorne E. 4.3). Zu den konkreten Zahlen ist im Weiteren festzuhalten, dass die Staatsanwaltschaft insgesamt folgende Bar- und Buchgeldwerte beschlagnahmt hat: - Buchgeldbetrag von CHF 47‘801.25 auf dem Konto IBAN Nr. E.________ - Bargeldbetrag von CHF 2‘000.00 aus Portemonnaie (Ass. D4) - Bargeldbetrag von CHF 420.00 in Tabakdose (Ass. D. 3) - Bargeldbetrag von CHF 2.85 in Minigrip (Ass. D 9) sowie - Bargeldbetrag von CHF 7‘910.00 (Ass. 14). Addiert ergibt dies eine Summe von CHF 58‘134.10.