Die Beschwerde ist teilweise begründet. Vorab ist festzustellen, dass die allgemeinen Voraussetzungen für die Beschlagnahme – gesetzliche Grundlage, hinreichender Tatverdacht, Glaubhaftmachung sowie Gefahr bei der Deckungsbeschlagnahme, dass sich die beschuldigte Person ihren möglichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Behörden oder der Privatklägerschaft entziehen will – erfüllt sind. Namentlich hinsichtlich des letztgenannten Elements kann auf die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft verwiesen werden (vorne E. 4.3).