Er habe seinen Anteil aufgebraucht und keinen Anspruch auf den verbliebenen Betrag. Anstatt den Beschwerdeführer in die Sozialhilfe und Schuldenspirale zu drängen, sei es sinnvoll, ihm einen Anteil am Vermögen zu belassen, damit er ohne fremde (staatliche) Hilfe wieder Fuss fassen könne.