In der Zwischenzeit sei der Beschwerdeführer betrieben und auch gemahnt worden. Es sei nach Abklärungen festzuhalten, dass der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf RAV-Zahlungen habe und ausgesteuert sei. Der Betrag von CHF 3‘243.91 welche auf dem "und/oder"-Konto liege, gehöre der Schwester des Beschwerdeführers. Es sei unerheblich, dass er Zugriff auf das Konto habe. Er habe seinen Anteil aufgebraucht und keinen Anspruch auf den verbliebenen Betrag.