Dies abzuklären sei Gegenstand der Untersuchung, weshalb bis zur Klärung die Beschlagnahme aufrecht zu erhalten sei. Gemäss der Rechtsprechung der Beschwerdekammer habe der von einer Ersatzforderungsbeschlagnahme Betroffene einen Anspruch auf Existenzsicherung, wobei dieser anhand der Grundsätze zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum zu konkretisieren sei (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 16 257 vom 15. Dezember 2016 E. 5). Die Kostendeckungsbeschlagnahme finde ihre Grenzen in Art. 268 StPO. Der Beschwerdeführer stelle sich auf den Standpunkt, dass ihm aufgrund der Beschlagnahme des Buchgeldkontos kein Geld mehr zur Bestreitung seines Lebensunterhalts bleibe.