1. Am 3. April 2017 beschlagnahmte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) diverse Gegenstände und Vermögenswerte im Rahmen eines gegen die drei Beschuldigten geführten Strafverfahrens wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Gegen die Beschlagnahme eines Buchgeldbetrags von CHF 47‘801.25 erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 20. April 2017 Beschwerde mit folgenden Anträgen: 1. Ziffer 1.4 der Verfügung vom 3. April 2017 sei teilweise aufzuheben. Es sei auf dem Konto mit der IBAN-Nr. E.________ ein Buchgeldbetrag von maximal CHF 27‘801.25 zu beschlagnahmen.