Für eine antizipierte Beweiswürdigung oder die Feststellung der Nichtbeweisbarkeit bleibt wenig Raum, erst Recht, wenn Aussage gegen Aussage steht (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 6B_797/2013 vom 27. März 2014 E. 2.3). Grenzfälle sind durch ein Gericht zu beurteilen, dies auch aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Weiter kommt hinzu, dass der Beschwerdeführer die eingeholten Vollzugsakten bislang noch nicht einsehen konnte und sich lediglich auf die teilweise Zusammen-