Dieser Vermerk erstaunt, zumal auch im Bericht des Bezirkschefs C.________(Ortschaft) von physischem Zwang die Rede war. Dem Bericht des Bezirkschefs C.________(Ortschaft) lässt sich auch nicht entnehmen, wie sich der Beschwerdeführer aktiv zur Wehr gesetzt haben soll und inwiefern er arretiert wurde. Folglich kann nicht beurteilt werden, ob das Verhalten der beteiligten Polizisten den konkreten Umständen angepasst gewesen ist resp. ob es sich beim Arretieren um «angemessenen» physischen Zwang handelte, wie es vom Bezirkschef C.________(Ortschaft) und dem Regionalgefängnis in allgemeiner Weise geltend gemacht wird.