Im Bericht des Bezirkschefs C.________(Ortschaft) vom 24. März 2017 wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe arretiert werden müssen, weil er vor dem Betreten der Verlegungszelle die weitere Mitarbeit verweigert und sich aktiv zur Wehr gesetzt habe. Der Beschwerdeführer stellt demgegenüber in Abrede, sich renitent verhalten zu haben. Die Verlegung des Beschwerdeführers hatte gemäss Bericht des Bezirkschefs C.________(Ortschaft) keinen polizeilichen Rapport zur Folge. Im Journal wurde lediglich «Verlegung erfolgt, alles i.O.» vermerkt. Dieser Vermerk erstaunt, zumal auch im Bericht des Bezirkschefs C.________(Ortschaft) von physischem Zwang die Rede war.