4 nalgefängnis C.________(Ortschaft) informiert werden müssen und es hätte ihm Gelegenheit gewährt werden müssen, diese einzusehen und Beweisanträge zu stellen. Das Einholen einer Stellungnahme vom Regionalgefängnis C.________(Ortschaft) sowie eines Berichts vom Bezirkschef C.________(Ortschaft) und das zusätzliche Beiziehen von Vollzugsakten stellt zudem – anders als etwa das blosse Einholen eines Arztberichts (vgl. die Ausführungen hiervor) – keine klar begrenzte und rasche Abklärungshandlung dar.