Die Staatsanwaltschaft hat am 8. März 2017 von der Gefängnisleitung des Regionalgefängnisses C.________(Ortschaft) zur Klärung der Angelegenheit eine schriftliche Stellungnahme sowie allfällig vorhandene Verfügungen, Berichte oder Rapporte im Zusammenhang mit den in der Strafanzeige geschilderten Vorkommnissen einverlangt. Das Regionalgefängnis C.________(Ortschaft) hat am 15. März 2017 aufforderungsgemäss ihre Stellungnahme eingereicht und dieser verschiedene Auszüge aus ihren Vollzugsakten beigelegt (vgl. Beilagen 1-4 [Chronologische GINA-Einträge unter «Soziales» während des Aufenthalts im Regionalgefängnis