318 StPO mit Hinweisen). 3.4 Die Staatsanwaltschaft hat am 8. März 2017 von der Gefängnisleitung des Regionalgefängnisses C.________(Ortschaft) zur Klärung der Angelegenheit eine schriftliche Stellungnahme sowie allfällig vorhandene Verfügungen, Berichte oder Rapporte im Zusammenhang mit den in der Strafanzeige geschilderten Vorkommnissen einverlangt.