Er habe Verletzungen an den Armen und eine Schwellung am Kopf erlitten und sich durch die ungerechtfertigte und respektlose Behandlung stark gedemütigt gefühlt. Am 8. März 2017 holte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom Regionalgefängnis C.________(Ortschaft) eine schriftliche Stellungnahme inkl. allfälliger vorhandener Verfügungen, Berichte oder Rapporte im Zusammenhang mit diesem Vorkommnis ein. Am 22. März 2017 verlangte die Staatsanwaltschaft vom Bezirkschef C.________(Ortschaft) der Kantonspolizei Bern einen Bericht zur Verlegung des Beschwerdeführers in die Disziplinarzelle.