1. Am 20. Februar 2017 reichte der Straf- und Zivilkläger A.________, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, (nachfolgend: Beschwerdeführer) Strafanzeige ein gegen unbekannte Täterschaft wegen Körperverletzung sowie allfällig weiterer in Frage kommender Delikte. Der Beschwerdeführer macht geltend, er sei ca. am 12. Februar 2017 im Regionalgefängnis C.________(Ortschaft) von sieben bis acht Polizeibeamten erniedrigt und an seinem Körper geschädigt worden. Er habe darum ersucht, einer Arbeit nachgehen zu können. Daraufhin sei er von den Polizeibeamten mit den Knien am Nacken und an den Schultern zu Boden gedrückt worden.