3. 3.1 Der Beschwerdeführer machte beim Regionalgericht geltend, seine Schwägerin sei schwer erkrankt und zwischenzeitlich verstorben. Seine Frau und er seien deshalb ab dem 7. Dezember 2016 in B.________ (Österreich) gewesen und hätten bei der Pflege und im Haushalt der Schwägerin mitgeholfen. Während ihrer Abwesenheit hätten sie keine wichtigen Postsendungen erwartet, weshalb sie die Post auch