3 Aktenvorkenntnis) für das vorliegende Beschwerdeverfahren einen Aufwand von maximal 16.25 Stunden als geboten, aufgeteilt in etwa wie folgt: • 8 Stunden bzgl. Aktenstudium, Abklärung der Rechtslage, Beschwerde verfassen; • 3.5 Stunden bzgl. Replik verfassen; • 2 Stunden bzgl. diverser Schreiben und Mails an Klient, Generalstaatsanwaltschaft, Obergericht; • 2.75 Stunden bzgl. Telefonate mit Klient, Beiständin, KESB.