_____ macht zudem auch noch einen Aufwand von 2.75 Stunden für Telefonate mit dem Klient, der Beiständin und der KESB geltend). Die Kammer hält für das Beschwerdeverfahren unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache (durchschnittlich) und der Schwere der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse (durchschnittlich: beschränkter Verfahrensgegenstand, mittlerer Aktenumfang mit