Es gibt daher auch keinerlei Grund, weshalb das Bauinspektorat absichtlich einen später datierten Bericht einreichen sollte bzw. betreffend die Sistierung ein falsches Bild vermitteln wollte. Das Bauinspektorat konnte sich dadurch keinerlei Vorteile bzw. Nachteile für den Beschwerdeführer erhoffen. Vielmehr scheint offensichtlich, dass es mit diesem Bericht auf die Ausgangslage hinweisen wollte. Der Bericht ist nicht unterzeichnet, was bestätigt, dass es sich bloss um einen Ausdruck und nicht das Original handelt.