Selbst wenn die Kommission für Planung von der erfolgten Sistierungsverfügung durch den Regierungsstatthalter keine Kenntnis gehabt haben sollte, war jedenfalls die Ausgangslage klar. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Sistierung beabsichtigt war und betreffend die übrigen durch die Einsprecher monierten Nutzungen ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren eingeleitet worden war. Es gibt daher auch keinerlei Grund, weshalb das Bauinspektorat absichtlich einen später datierten Bericht einreichen sollte bzw. betreffend die Sistierung ein falsches Bild vermitteln wollte.