Es werde somit der Anschein erweckt, dass es sich um ein reguläres Geschäft handle, dem man ohne Bedenken zustimmen könne. Dies sei jedoch offensichtlich nicht der Fall, zumal in diesem Brief an die Kommission zugleich die entscheidende Information, dass gegen das Baugesuch eine mit fehlender Zonenkonformität des Betriebs begründete Einsprache vorliege, unterschlagen worden sei. Aufgrund des späteren Datums des Berichts kann der Eindruck entstehen, dass das Bauinspektorat seinen Antrag auf Sistierung gerade erst gestellt hatte und das Verfahren damit noch nicht sistiert war.