Anders als die Staatsanwaltschaft stellt er sich auf den Standpunkt, dass dieser Bericht geeignet ist, eine rechtlich erhebliche Tatsache zu beweisen. Er macht geltend, der Bericht erwecke, wenn er auf den 18. Juli 2011 umdatiert werde, den Anschein, dass das Verfahren zu diesem Zeitpunkt und somit zum Zeitpunkt des Gesuchs an die Kommission für Planung nicht sistiert gewesen sei. Es werde somit der Anschein erweckt, dass es sich um ein reguläres Geschäft handle, dem man ohne Bedenken zustimmen könne.