3 6. Der Beschwerdeführer macht zudem geltend, der Bericht zum Bauentscheid des Bauinspektorats vom 14. April 2011 sei nachträglich auf den 18. Juli 2011 datiert worden und sieht darin eine Urkundenfälschung. Anders als die Staatsanwaltschaft stellt er sich auf den Standpunkt, dass dieser Bericht geeignet ist, eine rechtlich erhebliche Tatsache zu beweisen.