Der Beschwerdeführer macht geltend, es handle sich dabei um einen politisch motivierten Entscheid und dass bewusst vorgezogen ein auf einzelne Elemente des Betriebs beschränktes Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden sollte, um damit die Prüfung der Rechtmässigkeit der Grundnutzung auf die lange Bank zu schieben. Das Vorgehen vom Bauinspektorat sei einzig darauf angelegt, die Kernfrage in dieser Sache, jene der grundsätzlichen Zonenkonformität und der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands, möglichst lange hinauszuschieben.