2 ein Entscheid im nachträglichen Baubewilligungsverfahren für die festgestellte Nutzungsänderung und die Installationen vorliege. Der Beschwerdeführer macht geltend, es handle sich dabei um einen politisch motivierten Entscheid und dass bewusst vorgezogen ein auf einzelne Elemente des Betriebs beschränktes Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden sollte, um damit die Prüfung der Rechtmässigkeit der Grundnutzung auf die lange Bank zu schieben.