(Geschäft) sei nicht zonenkonform. Im Zusammenhang mit seinen Vorwürfen bezieht sich der Beschwerdeführer insbesondere auf den Bericht zum Bauentscheid des Bauinspektorats L.________(Ort) vom 14. April 2011. Daraus geht hervor, dass die Einsprachen in direktem Zusammenhang zur beantragten Bewilligung für die Einrichtung eines öffentlichen Bistros als baupolizeilich unbegründet beurteilt würden.