1. Am 20. März 2017 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen die sieben Beschuldigten wegen Anstiftung zu Amtsmissbrauch, Amtsmissbrauchs, Bestechung, Sich bestechen lassens sowie Nötigung und Urkundenfälschung im Amt nicht an die Hand. Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 10. April 2017 Beschwerde ein und beantragte sinngemäss die Eröffnung eines Strafverfahrens und die Ausrichtung einer Entschädigung für seine Aufwendungen im Zusammenhang mit den beanstandeten Baubewilligungsverfahren.