1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 8. März 2014 (BM 14 52068) wird aufgehoben. 2. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird angewiesen, die Strafuntersuchung gegen die Beschuldigten 1 und 2 wegen falschem Gutachten im Sinne der Erwägungen fortzusetzen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, trägt der Kanton Bern. Der Beschwerdeführerin wird die geleistete Sicherheit von CHF 2‘000.00 zurückerstattet. 4. Es wird keine Entschädigung ausgerichtet.