Die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, die Untersuchung gegen die Beschuldigten wegen falschem Gutachten im Sinne der Erwägungen weiterzuführen. Falls sich nach der ergänzenden Untersuchungshandlung (Einholung eines Gutachtens) unter Einbezug der Parteien kein Tatverdacht gegen die Beschuldigten erhärtet, insbesondere weil das neutrale Gutachten zum Schluss gelangt, dass die Schlussfolgerungen der Beschuldigten vertretbar sind und diese ihr Gutachten entsprechend den fachlichen Anforderungen erstellten, wird die Staatsanwaltschaft abermals eine Verfahrenseinstellung zu erwägen haben.