zur Zeit des Abschlusses des Erb- und Ehevertrags am 6. März 2002 äusserst schwierig und höchst umstritten ist, wobei die Privatgutachter den Beschuldigten gravierende, aus wissenschaftlicher Sicht unhaltbare Fehler vorwerfen (insbesondere Verstoss gegen die Regeln der Diagnostik [ICD-10-Richtlinie]; verzerrt ausgewertetes Beweismaterial). Sollten diese privatgutachterlichen Kritikpunkte zutreffen und sich ergeben, dass die gutachterliche Einschätzung der Beschuldigten tatsächlich an gravierenden Mängeln leidet und schlicht nicht vertretbar ist, könnte dies ein