Völlig unwissenschaftlich und ohne Aussagekraft sei auch das Vorgehen von Prof. Dr. med. F.________, MMST-Punkte gegen GCS-Punkte aufzurechnen. Zudem nahmen die Beschuldigten auch einlässlich Stellung zur von Prof. Dr. med. F.________ erwähnten Polyneuropathie (Schädigung der peripheren Nerven, z.B. durch Alkohol oder Zuckerkrankheit). Auch diese komplexen medizinischen Entgegnungen der Beschuldigten können aus juristischer Sicht nicht als von vornherein nicht überzeugend bezeichnet werden. Allerdings kann auch nicht gesagt werden, dass die Be-