Bei Untersuchungen von Probanden, die wie J.________ hochbetagt gewesen seien, habe keine Besserung der alkoholbedingten kognitiven Störung nach Abstinenz gezeigt werden können. Prof. Dr. med. F.________ verweise an anderer Stelle darauf, dass sich der MMST-Wert bei Menschen mit Alz- heimer-Demenz im Jahr um etwa 4 Punkte verschlechtere. Wenn er diesen Wert annehme und dann zurückrechne, um zu belegen, dass der Hausarzt die Fahrtauglichkeit im Jahr 2001 keinesfalls bestätigt hätte, lasse er ausser Acht, dass dieser statistische Wert nichts über die Verlaufsdynamik im Einzelfall aussage. Völlig unwissenschaftlich und ohne Aussagekraft sei auch das Vorgehen von Prof. Dr. med. F.__