_ vertritt die Auffassung, dass die Diagnose einer Alzheimer-Demenz im Mai/Juni 1999, auf welche sich die Beschuldigten massgeblich abstützen, nach den gültigen ICD-10-Kriterien und den allgemeinen Standards der Demenz-Diagnostik unzulässig gewesen ist. Er erwähnt diverse Gründe, welche gegen das Vorliegen einer Demenz vom Alzheimer-Typ bei J.________ sprechen und hält fest, dass sich anhand der im Zeitraum von 1999 bis 2006 dokumentierten Befunde definitiv ausschliessen lasse, dass der im Mai/Juni 1999 bei J.________ beschriebene Zustand kognitiver Beeinträchtigungen durch Alzheimer-Demenz oder andere chronisch-progrediente Demenz verursacht worden sei.