Dies habe bei J.________ aber zweifellos nicht vorgelegen. Bei chronischen Demenzerkrankungen, die bereits zu einer erheblichen Einschränkung der kognitiven Funktionen geführt hätten – und darum habe es sich gemäss Aktenlage bei J.________ gehandelt – seien «luzide Intervalle» nicht bekannt. Die Beschuldigten schliessen mit der Beantwortung der Frage «Ist mit Bezug auf den Tag vom 6. März 2002 infolge des damaligen Gesundheitszustandes von J.__