__ in der Lage gewesen wäre, den Inhalt des Vertragswerks in groben Zügen zu erfassen, so sei die Wertungsfähigkeit in Bezug auf dieses Rechtsgeschäft nicht vorhanden gewesen. Bezüglich eines möglichen «luziden Intervalls», d.h. einer vorübergehenden Besserung oder Normalisierung der kognitiven Funktionen, sei anzumerken, dass es sich bei Demenzerkrankungen um chronische bzw. langsam fortschreitende Erkrankungen handle. Ein sog. «luzides Intervall» wäre allenfalls dann denkbar, wenn einer kognitiven Störung eine kurzfristige, fluktuierende Ursache, z.B. ein akutes Delir oder eine Intoxikation, zugrunde liege. Dies habe bei J._____