Hinzu komme der mindestens phasenweise Alkoholüberkonsum. Diesbezüglich sei wichtig, dass im Arztbericht 1999 aber explizit darauf hingewiesen worden sei, dass sich die kognitive Leistungsfähigkeit von J.________ auch nach Einhalten der Alkoholabstinenz nicht wesentlich verbessert habe. Die Beschuldigten führten zusammengefasst weiter aus, bei Demenzerkrankungen handle es sich um chronische, allmählich voranschreitende Störungen.