die von Dr. med. L.________ geführte Krankengeschichte). Sodann erfolgt ein Aktenauszug. Im Rahmen der Beurteilung gelangten die Beschuldigten namentlich gestützt auf die Untersuchungsbefunde aus dem Jahr 1999, einschliesslich des MMST sowie die Hinweise auf die Hilfsbedürftigkeit von J.________ im Jahr 2000, zum Schluss, dass bei J.________ bereits im Jahr 1999 ein mittelgradiges dementielles Syndrom vorgelegen habe. Der dementiellen Entwicklung sei am ehesten eine Alzheimer’sche Entwicklung sowie eine vaskuläre Problematik als Folge der Zuckerkrankheit zugrunde gelegen. Hinzu komme der mindestens phasenweise Alkoholüberkonsum.