Das Gutachten der Beschuldigten sei mit vielen Fehlern gespickt (Verstoss gegen ICD-10-Richtlinien, Diagnose Demenz; Verstoss gegen ICD-10-Richtlinien, Diagnose Alzheimer-Demenz; Diagnose von Dr. med. AA.________ nicht erwähnt; Ignorierung von Zeugenaussagen, welche die Urteilsfähigkeit bestätigten; Austrittsbericht vom 7. Juni 2000 – wesentliche Fakten seien verschwiegen worden; besserer CT-Befund vom März 2005 sei nicht erwähnt worden; Widerspruch zwischen MMST und Uhrentest sei nicht behandelt worden; vollständige Orientiertheit im Juni 2005 sei nicht erwähnt worden).