10 Beschuldigten, die durch das falsche Privatgutachten von Prof. em. Dr. med. Q.________ und Prof. Dr. phil. R.________ so geblendet gewesen seien, dass sie bei der Erstellung des Gutachtens krampfhaft versucht hätten, die Falschbehauptung aus diesem im Auftrag und unter starker Beeinflussung des Zivilklägers O.________ erstellten, falschen Privatgutachten zu bestätigen. Der zweite Grund scheine die mangelnde Erfahrung der Beschuldigten bei der Erstellung von Gutachten zur Testierfähigkeit zu sein.