In ihrer Replik führt die Beschwerdeführerin unter Verweis auf diverse Arztberichte und Unterlagen aus, es lägen nachweisbar mindestens 17 Beweise vor, welche im Widerspruch zur von den Beschuldigten behaupteten mittelschweren Demenz stünden. Diese Beweise würden eindeutig belegen, dass J.________ aufgrund eines sehr schweren Harninfekts und anderer, ein Delir auslösender Faktoren, wie Alkoholentzug, Vitamin B12- und Folsäuremangel usw. in der Klinik Z.________(Ortschaft) im Juni 1999 an einem Delir bzw. einem reversiblen, organischen Psychosyndrom erkrankt gewesen sei, von dem er sich nach dem Spital-