auf diesen klinischen Einzelfall, was in der Form für ein unparteiisches Gutachten nicht zulässig sei. Jeder, der einmal klinisch gearbeitet habe und sich auskenne, würde nie darauf kommen, anhand einer GCS mit 15 Punkten eine Demenzdiagnose auszuschliessen. Es sei grotesk, MMST gegen die GCS-Punkte aufzurechnen. Dies sei unstatthaft. Prof. Dr. med. F.________ führe auch aus, dass das MMST durchschnittlich um 4 Punkte pro Jahr nachlasse. Dies sei ein Durchschnittswert, der die Verlaufsnorm im Einzelfall völlig ausser Acht lasse. Man wisse, dass die Alzheimer-Demenz zwischen 8-10 Jahre verlaufe.