sehr starker, bis am 17. Juni 1999 nicht behandelter Harninfekt; rasche Genesung nach dem Spitalaustritt im Juni 1999 ohne weitere Demenzabklärungen und ohne Verabreichung von Medikamenten; Arztbericht vom Jahr 2000, bei welchem nach einem 10-tägigen Spitalaufenthalt keine Demenzdiagnose gestellt worden sei; Fahrtauglichkeitsprüfung, bei welcher im Oktober 2001 die vollständige Orientierung bestätigt worden sei; Zeugenaussagen von Dr. med. L.________, der Haushälterin und dem Notar). Dass so viele Beweise in der Krankenakte von J.______