Die Demenz sei im Gegensatz zu einem reversiblen Delir eine irreversible, progrediente Krankheit. J.________ hätte sich nach dem Spitalaustritt nicht so gut erholen können, wenn er an einer Demenz gelitten hätte. Dass J.________ im Juni 1999 an einer Delir bzw. einem reversiblen organischen Psychosyndrom und nicht an einer Demenz erkrankt gewesen sei, bewiesen diverse in den Krankenakten dokumentierte Tatsachen (Einlieferungsgrund Alkohol; festgestellter starker Vitamin B12- und Folsäuremangel; akutes Auftreten der Störung; optimale Punktezahl im Uhrentest und normales Sprachverhalten; Tagesschwankungen; sehr starker, bis am 17. Juni 1999 nicht behandelter Harninfekt;