Die Demenz- Behauptung beruhe primär auf dem von Dr. med. U.________ am 4. Juni 1999 durchgeführten MMST, bei welchem sich J.________ im Zustand eines Delirs befunden habe. Das Delir sei durch den Alkoholentzug, den grossen Vitamin B12- und Folsäuremangel sowie den sehr starken Harninfekt verursacht worden. Nach dem Spitalaustritt im Juni 1999 seien beim 10-tägigen Spitalaufenthalt vom Mai 2000 keine Demenz festgestellt und im Oktober 2001 vom Hausarzt Dr. med. L.________ die Fahrtauglichkeit bestätigt worden. Die Demenz sei im Gegensatz zu einem reversiblen Delir eine irreversible, progrediente Krankheit.