am 6. September 2000 erstellte Diagnose «degeneratives ZNS-Syndrom: DD arterioskletorisches psychoorganisches Syndrom/M. Alzheimer» sei das ICD-10-Zeitkriterium (> 6 Monate) hingegen erfüllt. Weiter führte die Staatsanwaltschaft aus, es falle auf, dass weder im Gutachten noch im Ergänzungsbericht die eine Urteilsfähigkeit bejahenden Zeugenaussagen einen ihnen gebührenden Niederschlag gefunden hätten. Des Weiteren überrasche, dass weder die dürftigen fremdanamnestischen Angaben bei der Beurteilung von Dr. med.