__ Untersuchungshandlungen einzuleiten. Im Strafverfahren SE 11 35 wurde vom Verteidiger von Dr. med. L.________ ein Privatgutachten von Prof. Dr. med. T.________, Facharzt für Neurologie, vom 27. Oktober 2011 eingereicht. Prof. Dr. med. T.________ bezeichnete die Schlussfolgerung der Beschuldigten unter Berücksich-