_ sei gemäss ihrer Überzeugung ungültig. Am 4. August 2008 erteilte das Kantonsgericht P.________(Ortschaft) der Beschuldigten 1, Fachärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, den Auftrag, eine gerichtliche Expertise zur Frage zu erstellen, ob mit Bezug auf den Tag vom 6. März 2002 infolge des damaligen Gesundheitszustandes von J.________ – soweit aus den Akten ersichtlich – mit Sicherheit auf eine zu jener Zeit permanent vorhandene Beeinträchtigung seiner geistigen Fähigkeit zu schliessen sei und für den 6. März 2002 bei J.________ auch luzide Intervalle völlig ausgeschlossen werden könnten.