_ bereits im Jahr 1999 nachweislich demenzkrank und nicht in der Lage gewesen sei, komplexe Geschäfte selbständig zu führen und abzuwickeln. Dies sei dem Hausarzt bekannt gewesen. Es sei «vollends unverständlich», dass Dr. med. L.________ und die langjährige Pflegerin M.________ den Zustand der Handlungs- und Verfügungsfähigkeit