als Zeuge, - Einholung eines Obergutachtens, insbesondere über die Frage des fehlenden Vorsatzes bzw. das Vorliegen eines rechtsgenüglichen Eventualvorsatzes. 4. Die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, Anklage beim Gericht zu erheben (in dubio pro duriore). 5. Der Beschwerdeführerin sei Gelegenheit zu geben, einen Anwalt beizuziehen und es sei eine angemessene Frist anzusetzen, die Beschwerde zu ergänzen und bei Bedarf in verbesserter Form weiter zu begründen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatsanwaltschaft Bern bzw. des Kantons Bern.