1. Gegen A.________ wird u.a. wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (u.a. qualifiziert begangen) ermittelt. Er wurde am 28. September 2016 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Am 29. März 2017 verlängerte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr erneut um drei Monate, das heisst bis am 27. Juni 2017. Gegen diesen Entscheid erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, Beschwerde und beantragte die Aufhebung des Entscheids und die Entlassung aus der Untersuchungshaft.