Die (ausnahmsweise) Mehrfachvertretung werde anerkannt. Hier habe die Gruppe denselben «Tatbeitrag» geleistet, weil sie sich in der Thuner Innenstadt aufgehalten habe. Alle Beschuldigten hätten einer Mehrfachvertretung zugestimmt. Die Polizei sei nicht in der Lage, auch nur eine der beschuldigten Personen zu identifizieren oder handfeste Angaben über ein strafrechtlich relevantes Verhalten zu machen. Es sei einzig die Einstellung des Verfahrens beziehungsweise ein Freispruch rechtstaatlich vertretbar.